KFZ-REPARATURBEDINGUNGEN
Reparaturbedingungen für Werkstattleistungen — Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Reparaturbedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs-, Prüf- und sonstigen Werkstattaufträge zwischen KOV Automobile (Volodymyr Kovsh, F.W. Raiffeisen-Straße 32, 52531 Übach-Palenberg – nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Auftragserteilung
Der Werkstattauftrag wird durch Unterzeichnung des Auftragsformulars erteilt; Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem Auftrag. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keiner Form, ihr Umfang wird jedoch durch den schriftlichen Auftrag dokumentiert.
§ 3 Preise und Kostenvoranschlag
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Zeichnet sich während der Ausführung ab, dass die tatsächlichen Kosten einen erteilten Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet; die weitergehenden Arbeiten werden erst nach seiner Freigabe ausgeführt.
§ 4 Erweiterung des Auftrags
Werden während der Arbeiten weitere, nicht beauftragte Mängel festgestellt, werden diese dem Auftraggeber mitgeteilt. Ihre Behebung erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung. Geringfügige, zur sicheren Durchführung des Auftrags notwendige Zusatzarbeiten dürfen ohne weitere Rückfrage ausgeführt werden, sofern sie im Verhältnis zum Auftragswert nicht ins Gewicht fallen.
§ 5 Fertigstellung und Termine
Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch nicht rechtzeitig verfügbare Ersatzteile verlängern die Frist angemessen. Bei Verzug ist dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
§ 6 Abnahme und Abholung
Die Abnahme erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs. Holt der Auftraggeber das Fahrzeug trotz Mitteilung der Fertigstellung nicht innerhalb von 7 Tagen ab, kann der Auftragnehmer ein angemessenes Standgeld berechnen.
§ 7 Zahlung
Die Vergütung ist bei Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug fällig (bar oder per Überweisung). Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Pfandrecht und Zurückbehaltung
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht am in seinem Besitz befindlichen Fahrzeug zu (Unternehmerpfandrecht, § 647 BGB). Bis zur vollständigen Bezahlung kann die Herausgabe verweigert werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatz- und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie ohne erhebliche Beschädigung wieder ausgebaut werden können.
§ 10 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme. Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Für vom Auftraggeber selbst angelieferte Teile sowie für Arbeiten, die der Auftraggeber gegen ausdrücklichen Rat unterlässt, wird keine Gewähr übernommen.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht gehaftet.
§ 12 Altteile
Ausgetauschte Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht bereits bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangt.
§ 13 Probefahrten
Zur Prüfung der ausgeführten Arbeiten erforderliche Probefahrten werden durch den Auftragnehmer oder dessen Personal durchgeführt.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
KOV Automobile · Volodymyr Kovsh · F.W. Raiffeisen-Straße 32 · 52531 Übach-Palenberg
USt-IdNr.: DE359531895 · Tel.: +49 160 92445831 · E-Mail: kov-automobile@outlook.de